26.02.2021

Der Bundesrat erlaubt Selbsthilfegruppentreffen


Die Bekämpfung der Corona-Pandemie bedeutet einschneidende Massnahmen, welche sich auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und jeden Einzelnen auswirken. Zahlreiche Studien belegen, dass die psychische Gesundheit stark leidet. Jetzt hat der Bundesrat die Verordnungsanpassung verabschiedet und eine Ausnahmeregelung für Selbsthilfegruppen erlassen.

Damit anerkennt er die Wirkung des Erfahrungsaustausches von Betroffenen und ist gewillt, Treffen etablierter Selbsthilfegruppen bis zu 10 Personen in den Bereichen der Suchtbekämpfung und der psychischen Gesundheit per 1. März zuzulassen.

Schweizweit gibt es über 2'500 Selbsthilfegruppen. Mit der Anpassung der Verordnung dürfen sich nun viele von ihnen wieder physisch treffen. Dies ist für die psychische Gesundheit von grosser Wichtigkeit.